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Unsere Dienstleistungen

Der Gesetzgeber hat für eine große Zahl von Unternehmen in unterschiedlichsten Branchen Vorschriften zur arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung erlassen. Die damit verbundenen medizinische Beratung wird von Arbeits- bzw. Betriebsmedizinern mit entsprechender Zusatzqualifikation und Ermächtigung erbracht. Auch der zeitliche Umfang sowie die Leistungsdetails sind geregelt, für die Unternehmensleitung ist der damit verbundene Dienstleistungsbedarf exakt kalkulierbar.

Grundsätzlich übernimmt der Betriebsarzt einen Beratungsauftrag, berichtet wird nur an den Auftraggeber. Dritten gegenüber ist er selbstverständlich zu striktem Stillschweigen auch über alle betrieblichen Belange verpflichtet. Mithin begründet die betriebsärztliche Tätigkeit i.d.R. ein spezifisches, vertrauenvolles Kooperationsverhältnis mit der Geschäftsführung. Ziel der betriebsärztlichen Tätigkeit ist aber auch die medizinische Vorsorgeleistung für die Mitarbeiterschaft. In der vertrauensvollen Gestaltung einer ausgewogenen Balance dieser berechtigten Interessen bei gleichzeitig behutsamer Informationsvermittlung liegt unsere Dienstleistungsphilosophie.

Administrative Aufgaben gegenüber zuständigen Institutionen sowie eine detaillierte Berichterstattung ist ein ergänzender Bestandteil unserer Tätigkeit. Sprechen Sie uns an, wir erläutern Ihnen gern die noch offen gebliebenen Fragen.

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